Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 5 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
Jahresbeiträge:
Einzelperson: 200 Euro
Ehepaar / Lebensgemeinschaft 330 €
Familienmitgliedschaft:
1 Elternteil + 1 Kind 230 € (anstatt 200+55=255)
1 Elternteil + 2 Kinder 250 € (anstatt 200+55+55=310)
2 Elternteile/Partner + 1 Kind 350 € (anstatt 330+55=385)
2 Elternteile/Partner + 2 Kinder 390 € (anstatt 330+55+55=440)
2 Elternteile/Partner + 3 Kinder 410 € (anstatt 330+55+55+55=495)
Passivmitglieder 55 €
Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit: 55 €
Ermäßigt: 110 €
Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ, etc. (volljährige Mitglieder)
Hüttendienst:
Der Hüttendienst ist Bestandteil der Mitgliedschaft. Eine Übertragung des Hüttendienstes auf andere Personen ist möglich.
Alle aktiven Mitglieder im Alter zwischen 18 und 65 Jahren leisten 1 Tag pro Jahr Hüttendienst. Ab 66 Jahren erfolgt der Hüttendienst auf freiwilliger Basis.
Der Hüttendienst erfolgt nach Absprache mit dem Hüttenwart. Die Arbeitszeiten sind vom Betrieb auf der Anlage abhängig.
Richtzeiten : Samstag ab 10 Uhr, Sonntag ab 10 Uhr. Ende je nach Situation. Spätestens Sonntag 22 Uhr.
Der Hüttendienst kann auch 2-tägig an einem Wochenende geleistet werden. In diesem Fall entfällt die Hüttendienstpflicht im Folgejahr.
Zu Beginn der Sommersaison werden 100 Euro pro Person und Tag als Hüttendienstpfand eingezogen. Sobald der Hüttendienst abgeleistet wurde wird dieser Betrag umgehend zurückerstattet.
Arbeitsdienst:
Jugendliche, die im laufenden Vereinsjahr das 17. oder 18. Lebensjahr vollenden, leisten 3 Arbeitsstunden pro Jahr.
Jedes aktive Mitglied ab 18 Jahren leistet 5 Arbeitsstunden pro Jahr.
Ab 76 Jahren erfolgt der Arbeitsdienst auf freiwilliger Basis.
Der Arbeitsdienst erfolgt nach Absprache mit dem Platzwart an vorgegeben Tagen auf der Anlage.
Nach Absprache mit dem Hüttenwart kann ersatzweise 5 (Jugendliche 3) Stunden Hüttendienst geleistet werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, den Arbeitsdienst zur Unterstützung bei Veranstaltungen wie Jugendcamps, Jugendvereinsmeisterschaften, Jugendturnieren etc. abzuleisten.
Jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird mit 10 Euro verrechnet. Der Betrag von 50 Euro (Jugendliche 30 Euro) wird zusammen mit dem Hüttendienstpfand eingezogen und nach Ableistung des Arbeitsdienstes zurückerstattet.
Schnupperjahr zum Kennenlernpreis:
Ehepaar: 250 €
Einzelperson: 140 €
Ermäßigt: 80 €
Angebot gültig bei Anmeldung bis Ende Juni
• Eine ganze Saison spielen auf unserer schönen Tennis-Anlage
• Keine Aufnahmegebühr
• Kein Hüttendienst im Schnupperjahr
• Kein Arbeitsdienst im Schnupperjahr
• 2 Trainingseinheiten bei einem unserer langjährigen Mannschaftsspieler
Das Angebot „Schnupperjahr“ kann nur einmalig angenommen werden.
Wird das Angebot „Schnupperjahr“ angenommen, so wird dieses im Folgejahr automatisch in eine unbefristete Mitgliedschaft umgewandelt, sofern keine fristgerechte Kündigung (4 Wochen zum Jahresende) erfolgt.
Wurde das Angebot „Schnupperjahr“ einmal angenommen und fristgerecht (4 Wochen zum Jahresende) gekündigt, so kann im weiteren nur noch eine Vollmitgliedschaft beantragt werden.
8-Wochen-Schnuppern:
Pauschal: 50 Euro
1 Mal zahlen -> 8 Wochen lang spielen
• Laufzeit 8 Wochen ab beliebigem Startzeitpunkt
• keine Betreuung
• keine zusätzlichen Verpflichtungen
• Kein Hüttendienst
• Kein Arbeitsdienst
Auf ein „8-Wochen-Schnuppern“ kann kein Antrag für ein „Schnupperjahr“ folgen.
Wird das Angebot „8-Wochen-Schnuppern“ angenommen so kann im Folgejahr nur eine Vollmitgliedschaft beantragt werden.
Spielen mit Gästemarke:
1 x Spielen: 8 Euro
• Spielen jederzeit möglich sofern Plätze frei
• keine zusätzlichen Verpflichtungen
• Kein Hüttendienst
• Kein Arbeitsdienst
• es gelten die Regelungen zum Spielen mit Gästemarken (Insbesondere können Gästemarken nur im Spiel mit mindestens einem Mitglied des TV Hegnach verwendet werden)
Beitragsregelungen im Eintrittsjahr:
Der Beitrag im Eintrittsjahr wird entsprechend des Zeitpunktes des Antragseingangs berechnet.
Bei der Beitragsberechnung werden die Monate Mai – September berücksichtigt.
Die Beitragssumme für das Beitrittsjahr bildet sich aus dem 5. Teil des Jahresbeitrags x Anzahl der verbleibenden Monate.
Bei Eintritt nach dem 15. des Monats wird erst der Folgemonat berücksichtigt.
Beispiel 1:
Ehepaar: 300 Euro
Antrag am 20. Juni
zu zahlende Monate: Juli … September = 3 Monate
1 Anteil = 300 Euro / 5 Monate = 60 Euro pro Monat
→ 3 x 60 Euro= 180 Euro
Beispiel 2:
Vollmitgliedschaft: 180 Euro
Antrag am 4. August
zu zahlende Monate: August … September = 2 Monate
1 Anteil = 180 Euro / 5 Monate = 36 Euro pro Monat
→ 2 x 36 Euro = 72 Euro
Kinder-Einzelmitgliedschaften sind von dieser Regelung ausgenommen.
Bei Eintrittsdatum nach dem 15. September wird kein Beitrag für das laufende Jahr mehr fällig.